Für ein gutes Miteinander

Unsere Hausregeln: auch zum Downloaden 🙂Ein_gutes_Miteinander

Das Jugendzentrum kann von allen Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren genutzt werden.
In den Räumlichkeiten gilt das Jugendschutzgesetz!

Um einen konfliktfreies und für alle angenehmes Zusammensein zu ermöglichen und auch die Nachbarschaft nicht zu stören erkläre ich mich als Juz-Besucher/In bereit einige gemeinschaftliche Regeln einzuhalten:

• Ich rauche und trinke nicht im Juz und nehme keine illegalen Suchtmittel. Wenn ich vor dem Juz oder im Kurpark rauche, benutze ich die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Meinen Müll werfe ich in die bereitgestellten Mülleimer.

• Ich übe keine sprachliche oder körperliche Gewalt aus und verhalte mich Nachbar/Innen und Passant/Innen gegenüber höflich.

• Ich achte auf die Einrichtung im und vor dem Juz. Sie wird kostenfrei von der Stadtgemeinde Bad Aussee und dem Landesjugendreferat Steiermark zur Verfügung gestellt. Wenn ich etwas beschädige, muss ich es selbst wiederherstellen oder bezahlen.

• Ich respektiere das Recht und das Eigentum der anderen.

• Ich habe Respekt vor anderen Menschen, Lebenseinstellungen, Hautfarben, Kleidungs- und Musikstilen. Ich habe Respekt vor allen anderen – auch vor dem was anders ist, als das, was man kennt.

Halte ich die gemeinschaftlichen Regeln nicht ein, muss ich damit rechnen, die Angebote des Jugendzentrums nicht mehr nutzen zu dürfen.