Für ein gutes Miteinander / NEIN ZU GEWALT
Unsere Hausregeln: zum Downloaden: Ein_gutes_Miteinander
sowie link zu nein zu Gewalt
aktiver Gewaltschutz:
- etwaige Risiken bewusst gemacht,
- eine klare Haltung gegen Gewalt eingenommen,
- der rechtliche Rahmen definiert,
- Verantwortlichkeiten und Abläufe fixiert,
- Einstellungskriterien festgelegt,
- Verhaltensrichtlinien bzw. ein Verhaltenskodex formuliert,
- ein Beschwerdemanagement entwickelt sowie
- ein Interventionsplan erarbeitet
- und all dies in eine ausformuliertes Dokument – das Schutzkonzept – gegossen.
- Kinder und Jugendliche sind an diesem Prozess, dort wo es möglich und sinnvoll ist, beteiligt.
Formen von Gewalt: Quelle www.boja.at/schutzkonzept-in-der-oja
Körperliche Gewalt: darunter versteht man die absichtliche Anwendung von
körperlichem Zwang zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, unabhängig
von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und
schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen
Gegenständen.
Sexualisierte Gewalt/sexueller Missbrauch: dazu gehört die Verleitung zu,
beziehungsweise der Zwang von Kindern und Jugendlichen zu sexuellen
Handlungen. Diese Form von Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit
sexueller Ausbeutung, zum Beispiel bei der Herstellung und Verbreitung von
sexualisierten Gewaltdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.
Auch die Verwendung von nicht altersgerechten Worten und Begriffen, die
tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes oder
Jugendlichen, Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das
Zeigen von pornografischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren
der eigenen Geschlechtsteile in Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen,
sind Formen sexueller Gewalt.
Psychische Gewalt: darunter fallen Misshandlungen durch psychischen oder
emotionalen Druck, einschließlich Demütigung des Kindes oder Jugendlichen,
Beschimpfungen, in Furcht Versetzen, Ignorieren, Isolieren und Einsperren,
Miterleben von häuslicher Gewalt und hochstrittige Pflegschaftsverfahren,
Stalking, Mobbing/Bullying und Cyber- Bullying sowie sonstige Formen von
psychischer Gewalt, die sich vorwiegend im beziehungsweise übers Internet
manifestieren, wie zum Beispiel Verhetzung, Diskriminierung und Grooming.
Vernachlässigung: darunter versteht man das Vorenthalten von Leistungen zur
Befriedigung kindlicher und jugendlicher Bedürfnisse (physisch, psychisch,
emotional, sozial), obwohl die Möglichkeit dazu bestünde, im Extremfall die
Aussetzung des Kindes oder Jugendlichen.
„Schädliche Praktiken“: diese weltweit existierenden Praktiken sind in sozialen
Konzepten verwurzelt und kulturell eingebettet; oft werden darin Mädchen und
Frauen als minderwertig angesehen.
Kinderhandel: dieser umfasst die Anwerbung, Beförderung, Verbringung,
Beherbergung oder Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zum Zweck ihrer
Ausbeutung, einschließlich sexueller Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft
durch Bettelei, durch Bestimmung zur Begehung von Straftaten,
Organentnahme.
Strukturelle Gewalt: darunter fallen alle Formen von Diskriminierung, die
ungleiche Verteilung von Einkommen, Bildungschancen und
Lebenserwartungen beinhalten. Auch eingeschränkte Lebenschancen auf
Grund von Umweltverschmutzung oder die Behinderung emanzipatorischer
Bestrebungen gehören hier dazu.
Institutionelle Gewalt: von institutioneller Gewalt spricht man, wenn eine
Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen
und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden, z.B. während einer
Gruppenstunde nicht trinken dürfen oder nicht auf die Toilette gehen dürfen.
Genderspezifische bzw. die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
betreffende Dimensionen von Gewalt und Ausbeutung: Kinder und
Jugendliche erfahren Gewalt und Ausbeutung, auch ihres Geschlechts bzw.
ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung wegen.