Für ein gutes Miteinander / NEIN ZU GEWALT

Unsere Hausregeln: zum Downloaden: Ein_gutes_Miteinander
sowie link zu nein zu Gewalt

aktiver Gewaltschutz:

  • etwaige Risiken bewusst gemacht,
  • eine klare Haltung gegen Gewalt eingenommen,
  • der rechtliche Rahmen definiert,
  • Verantwortlichkeiten und Abläufe fixiert,
  • Einstellungskriterien festgelegt,
  • Verhaltensrichtlinien bzw. ein Verhaltenskodex formuliert, 
  • ein Beschwerdemanagement entwickelt sowie
  • ein Interventionsplan erarbeitet
  • und all dies in eine ausformuliertes Dokument – das Schutzkonzept – gegossen.
  • Kinder und Jugendliche sind an diesem Prozess, dort wo es möglich und sinnvoll ist, beteiligt.

    Formen von Gewalt: Quelle  www.boja.at/schutzkonzept-in-der-oja
    Körperliche Gewalt: darunter versteht man die absichtliche Anwendung von
    körperlichem Zwang zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, unabhängig
    von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und
    schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen
    Gegenständen.
    Sexualisierte Gewalt/sexueller Missbrauch: dazu gehört die Verleitung zu,
    beziehungsweise der Zwang von Kindern und Jugendlichen zu sexuellen
    Handlungen. Diese Form von Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit
    sexueller Ausbeutung, zum Beispiel bei der Herstellung und Verbreitung von
    sexualisierten Gewaltdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.
    Auch die Verwendung von nicht altersgerechten Worten und Begriffen, die
    tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes oder
    Jugendlichen, Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das
    Zeigen von pornografischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren
    der eigenen Geschlechtsteile in Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen,
    sind Formen sexueller Gewalt.
    Psychische Gewalt: darunter fallen Misshandlungen durch psychischen oder
    emotionalen Druck, einschließlich Demütigung des Kindes oder Jugendlichen,
    Beschimpfungen, in Furcht Versetzen, Ignorieren, Isolieren und Einsperren,
    Miterleben von häuslicher Gewalt und hochstrittige Pflegschaftsverfahren,
    Stalking, Mobbing/Bullying und Cyber- Bullying sowie sonstige Formen von
    psychischer Gewalt, die sich vorwiegend im beziehungsweise übers Internet
    manifestieren, wie zum Beispiel Verhetzung, Diskriminierung und Grooming.
    Vernachlässigung: darunter versteht man das Vorenthalten von Leistungen zur
    Befriedigung kindlicher und jugendlicher Bedürfnisse (physisch, psychisch,
    emotional, sozial), obwohl die Möglichkeit dazu bestünde, im Extremfall die
    Aussetzung des Kindes oder Jugendlichen.
    „Schädliche Praktiken“: diese weltweit existierenden Praktiken sind in sozialen
    Konzepten verwurzelt und kulturell eingebettet; oft werden darin Mädchen und
    Frauen als minderwertig angesehen.
    Kinderhandel: dieser umfasst die Anwerbung, Beförderung, Verbringung,
    Beherbergung oder Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zum Zweck ihrer
    Ausbeutung, einschließlich sexueller Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft
    durch Bettelei, durch Bestimmung zur Begehung von Straftaten,
    Organentnahme.
    Strukturelle Gewalt: darunter fallen alle Formen von Diskriminierung, die
    ungleiche Verteilung von Einkommen, Bildungschancen und
    Lebenserwartungen beinhalten. Auch eingeschränkte Lebenschancen auf
    Grund von Umweltverschmutzung oder die Behinderung emanzipatorischer
    Bestrebungen gehören hier dazu.
    Institutionelle Gewalt: von institutioneller Gewalt spricht man, wenn eine
    Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen
    und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden, z.B. während einer
    Gruppenstunde nicht trinken dürfen oder nicht auf die Toilette gehen dürfen.
    Genderspezifische bzw. die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
    betreffende Dimensionen von Gewalt und Ausbeutung: Kinder und
    Jugendliche erfahren Gewalt und Ausbeutung, auch ihres Geschlechts bzw.
    ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung wegen.